Allgemeine Geschäftsbedingungen Kulturzentrum Buratino, Version 08/2025

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§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Sonja Eleonore Dambrowski-Bolotov, handelnd unter dem Namen Kulturzentrum Buratino (nachfolgend „Veranstalter“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), unabhängig davon, ob diese persönlich, telefonisch, schriftlich oder online über https://kulturzentrum-buratino.de oder deren Subdomains abgeschlossen werden.
  2. Die AGB finden insbesondere Anwendung auf alle Buchungen von Veranstaltungen, Projekten, Kursen, Workshops und zusätzlichen Leistungen des Veranstalters.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  4. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichte Fassung der AGB.
  5. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Angebote des Veranstalters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Buchung des Auftraggebers schriftlich (per Brief oder E-Mail) oder in Textform bestätigt.
  3. Buchungsanfragen können persönlich, telefonisch, schriftlich oder über die auf der Website https://kulturzentrum-buratino.de bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten gestellt werden.
  4. Der Veranstalter ist berechtigt, Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  5. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder einer ausdrücklichen Bestätigung in Textform durch den Veranstalter.
  6. Verträge mit dem Veranstalter können sowohl mit natürlichen Personen (Privatpersonen) als auch mit juristischen Personen (z. B. Unternehmen, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts) geschlossen werden.
  7. Bei juristischen Personen versichert der Auftraggeber, dass die den Vertrag unterzeichnende oder die Buchung vornehmende Person zur rechtsverbindlichen Vertretung des Auftraggebers befugt ist.
  8. Handelt eine Person ohne entsprechende Vertretungsbefugnis, haftet sie persönlich und unmittelbar für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen.
  9. Mündliche oder stillschweigende Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen oder Zusicherungen, die nicht in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag schriftlich festgehalten sind, entfalten keine Wirkung. Dies gilt auch für nachträgliche Absprachen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters sowie aus den im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung genannten Vereinbarungen.
  2. Änderungen im Ablauf, bei Inhalten oder im eingesetzten Personal bleiben dem Veranstalter vorbehalten, sofern diese den Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung nicht wesentlich verändern.
  3. Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungen durch gleichwertige oder höherwertige Leistungen zu ersetzen, wenn dies aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.
  4. Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung genannt sind, sind gesondert zu vergüten.
  5. Angaben zu Inhalten, Zeiten, Orten oder beteiligten Personen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
  6. Der Veranstalter erbringt keine Pauschalreiseleistungen im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Sämtliche Angebote beziehen sich ausschließlich auf einzelne, klar abgegrenzte Leistungen wie Veranstaltungen, Shows, Workshops oder Materialmieten. Reiseleistungen, Übernachtungen oder Transportleistungen sind nicht Bestandteil des Angebots, es sei denn, diese werden ausdrücklich und schriftlich als separate Einzelleistungen vereinbart.

§ 4 Beizug Dritter

  1. Zur Durchführung von Veranstaltungen, Projekten und Auftritten sowie für Auf- und Abbauarbeiten darf der Veranstalter qualifizierte Hilfspersonen einsetzen.
  2. Im Sinne einer optimalen Durchführung für den Auftraggeber kann der Veranstalter zusätzlich geeignete Partner wie Trainer, Artisten oder Schausteller beiziehen.
  3. Der Einsatz dieser Personen erfolgt so, dass die vereinbarte Qualität, Sicherheit und der charakteristische Stil des Kulturzentrum Buratino gewahrt bleiben.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. Der vereinbarte Gesamtpreis ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil der Buchungsbestätigung sind, werden gesondert berechnet.
  3. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.
  4. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort nach Rechnungserhalt fällig.
  5. Zahlungen sind per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Barzahlungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
  6. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die Durchführung der Leistung bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

§ 6 Rücktritt und Stornierung

  1. Der Auftraggeber kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
  2. Bei einer Stornierung werden folgende Stornogebühren berechnet:
    – bis 8 Wochen (56 Tage) vor Veranstaltungsbeginn: 25 % des vereinbarten Gesamtpreises
    – bis 4 Wochen (28 Tage) vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
    – bis 2 Wochen (14 Tage) vor Veranstaltungsbeginn: 75 % des vereinbarten Gesamtpreises
    – bei Absagen weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
  3. Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den Stornogebühren verrechnet.
  4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen.
  5. Muss eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, extremer Wetterereignisse (z. B. Sturm, Hochwasser, extreme Hitze/Kälte), behördlicher Anordnungen oder anderer unvorhersehbarer und vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände abgesagt oder abgebrochen werden, entfallen die Leistungspflichten des Veranstalters für den betreffenden Zeitraum. Bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten. Der Veranstalter bemüht sich in diesem Fall um einen Ersatztermin; ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  6. Der Auftraggeber stellt sicher, dass Teilnehmer und Besucher während der Veranstaltung weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss stehen. Er sorgt bei Bedarf, insbesondere bei größeren Veranstaltungen oder erhöhter Sicherheitsrelevanz, auf eigene Kosten für ausreichendes Sicherheitspersonal oder Ordnerdienste. Der Veranstalter ist berechtigt, Personen, die sich gefährdend oder störend verhalten, von der Veranstaltung und vom Veranstaltungsgelände auszuschließen.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere:
       – Bereitstellung einer geeigneten Veranstaltungsfläche (bei Outdoor-Veranstaltungen: ebener, tragfähiger Untergrund)
       – Zugang zu Strom- und Wasserversorgung, sofern für die vereinbarten Leistungen notwendig
       – Einhaltung aller behördlichen Auflagen, Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen
  2. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass während Auf- und Abbau sowie während der Veranstaltung ein verantwortlicher Ansprechpartner vor Ort anwesend ist.
  3. Er gewährleistet freien Zugang zu den Veranstaltungsflächen für den Veranstalter und dessen beauftragte Hilfspersonen.
  4. GEMA-Gebühren oder andere urheberrechtliche Abgaben, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung anfallen, trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  5. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die bereitgestellten Flächen und Einrichtungen gefahrlos genutzt werden können und frei von Gefahrenquellen sind.
  6. Der Auftraggeber trägt das Risiko für Schäden an Zelt, Ausrüstung und Materialien des Veranstalters, die während der Vertragsdauer auf der bereitgestellten Veranstaltungsfläche entstehen, sofern diese durch Vandalismus, Diebstahl, unsachgemäße Behandlung oder unzureichende Sicherung des Geländes verursacht werden und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.
  7. Der Veranstalter setzt alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden behördlichen Sicherheits- und Hygieneauflagen um. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Auflagen den Teilnehmern rechtzeitig mitzuteilen und deren Einhaltung sicherzustellen. Sofern gesetzlich vorgeschrieben oder vom Auftraggeber verlangt, weist der Veranstalter für den Verkauf von Lebensmitteln ein gültiges Gesundheitszeugnis bzw. eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nach. Der Auftraggeber informiert den Veranstalter rechtzeitig über relevante Allergien, Unverträglichkeiten oder gesundheitliche Besonderheiten der Teilnehmer, insbesondere wenn besondere pädagogische oder gesundheitliche Bedürfnisse vorliegen, um eine sichere Teilnahme zu gewährleisten.

§ 8 Haftung

  1. Der Veranstalter verfügt über eine Berufshaftpflicht- und Schaustellerversicherung bei der Allianz Versicherung AG, 10900 Berlin, mit einem Geltungsbereich für Europa. Die aktuellen Deckungssummen können vom Auftraggeber jederzeit beim Veranstalter angefragt werden.
  2. Unbeschränkt haftet der Veranstalter für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  3. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Veranstalter nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und im Rahmen der Deckungssummen der bestehenden Versicherung begrenzt.
  4. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nicht, wenn keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
  5. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
  6. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  7. Für vom Auftraggeber, Teilnehmern oder Dritten eingebrachte Gegenstände – insbesondere Ausrüstungs-, Kleidungs-, Wert- oder sonstige persönliche Gegenstände – übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung, auch dann nicht, wenn diese in einer Garderobe, Umkleide oder einem anderen vom Veranstalter bereitgestellten Aufbewahrungsort deponiert wurden. Dies gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Datenschutz

  1. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  2. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten erfolgten nur, soweit sie für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind.
  3. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, wenn dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist (z. B. an beteiligte Trainer, Artisten oder Dienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
  4. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
  5. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu den eingesetzten Diensten, Cookies und Analysetools, sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters unter https://kulturzentrum-buratino.de/datenschutz abrufbar.

§ 10 Foto- und Filmaufnahmen

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, während Trainings, Proben und Veranstaltungen Foto- und Filmaufnahmen zu erstellen.
  2. Diese Aufnahmen können zur internen Dokumentation, für Presseberichte sowie für die Öffentlichkeitsarbeit vom Kulturzentrum Buratino, insbesondere auf der Website und in Social-Media-Kanälen, genutzt werden.
  3. Personen, die nicht aufgenommen oder deren Aufnahmen nicht veröffentlicht werden sollen, teilen dies bitte vor Beginn der Veranstaltung schriftlich oder in Textform dem Veranstalter mit.
  4. Bei minderjährigen Teilnehmern ist für die Veröffentlichung von Aufnahmen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
  5. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Teilnehmer entsprechend informiert sind und erforderliche Einwilligungen rechtzeitig vorliegen.

§ 11 Verkaufsrechte & Produktverkauf

  1. Der Veranstalter gestattet dem Kulturzentrum Buratino, im Rahmen der Veranstaltung einen Verkaufsstand oder Verkaufswagen aufzustellen und zu betreiben. Angeboten werden insbesondere Zirkusrequisiten, Fanartikel, Süßwaren und andere zum Veranstaltungsrahmen passende Waren.
  2. Die Umsätze aus dem Verkauf stehen ausschließlich dem Kulturzentrum Buratino zu.
  3. Abweichungen hiervon bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
  4. Der Veranstalter verkauft Produkte ausschließlich im Rahmen von Veranstaltungen oder lokal vor Ort. Ein Online-Verkauf oder Versandhandel findet nicht statt.
  5. Zum Sortiment können sowohl Artikel zur Förderung von Bewegung, Geschicklichkeit und Spiel als auch saisonale oder themenbezogene Produkte gehören.
  6. Während Veranstaltungen bietet der Veranstalter zusätzlich frisch zubereitete Lebensmittel wie gebrannte Mandeln, Popcorn und Crêpes an.
  7. Alle angebotenen Lebensmittel werden unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Lebensmittelsicherheitsvorschriften zubereitet und verkauft. Die für den Lebensmittelverkauf erforderlichen Nachweise (z. B. Gesundheitszeugnis) liegen vor und werden auf Anfrage vorgelegt. Der Veranstalter unterliegt zudem den regelmäßigen Kontrollen der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden.
  8. Für den Verzehr der vor Ort erworbenen Lebensmittel außerhalb der Veranstaltungsflächen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

§ 12 Schminken im Rahmen von Veranstaltungen

  1. Das Schminken erfolgt ausschließlich mit für die Haut geeigneten, handelsüblichen Farben und Materialien, die den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.
  2. Der Auftraggeber/Teilnehmer informiert den Veranstalter vor Beginn des Schminkens über bekannte Allergien oder Hautempfindlichkeiten.
  3. Der Veranstalter haftet nicht für Hautreaktionen, die aufgrund von nicht mitgeteilten Allergien oder Unverträglichkeiten auftreten, es sei denn, diese wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  4. Hygienemaßnahmen (z. B. saubere Pinsel, Schwämme und Farben) werden während der gesamten Veranstaltung eingehalten.

§ 13 Durchführung der Leistungen und Erfolgserwartung

  1. Die Leistungen des Veranstalters, insbesondere Trainings-, Workshop- und Showangebote, werden nach bestem Wissen und Gewissen erbracht. Das hierfür notwendige Personal (z. B. Trainer, Artisten, Helfer) wird durch den Veranstalter gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, bestimmtes Personal für die Durchführung zu verlangen.
  2. Trainings- und Veranstaltungsinhalte werden sorgfältig geplant und nach pädagogischen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Kriterien durchgeführt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass bestimmte individuelle Lern- oder Leistungsziele innerhalb eines festgelegten Zeitraums erreicht werden.
  3. Die aktive Mitwirkung der Teilnehmer ist wesentlicher Bestandteil der Leistungserbringung. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Erfolg einer Veranstaltung oder eines Trainings auch von deren Engagement, Motivation und individuellen Fähigkeiten abhängt.
  4. Sollte der Auftraggeber oder ein Teilnehmer mit dem Verlauf oder dem Ergebnis der Veranstaltung nicht zufrieden sein, begründet dies – vorbehaltlich gesetzlicher Ansprüche – keinen Anspruch auf Minderung, Rückzahlung oder Schadensersatz.

§ 14 Körperkontakt im Rahmen der Leistungserbringung

  1. Im Rahmen von Trainings, Proben, Aufführungen und weiteren angebotenen Leistungen (z. B. Schminken, Anpassen von Kostümen) kann es zu körperlichem Kontakt zwischen Trainern, Artisten, Mitarbeitern und Teilnehmern kommen, soweit dies für Hilfestellungen, Korrekturen, künstlerische Darbietungen oder die Durchführung der jeweiligen Leistung erforderlich ist.
  2. Der körperliche Kontakt erfolgt stets im professionellen, pädagogischen und künstlerischen Kontext sowie unter Beachtung der gebotenen Rücksichtnahme und des persönlichen Schutzraums jedes Teilnehmers.
  3. Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte werden vor Beginn der Veranstaltung auf die Möglichkeit eines solchen Kontakts hingewiesen. Sollte der Teilnehmer oder sein Erziehungsberechtigter damit nicht einverstanden sein, ist dies dem Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
  4. Der Veranstalter verpflichtet sich, sein Personal regelmäßig für ein respektvolles, grenzwahrendes Verhalten zu sensibilisieren und bei Hinweisen auf Fehlverhalten unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

§ 15 Miete von Material und Veranstaltungstechnik

  1. Gegenstand der Miete
    Der Veranstalter kann dem Auftraggeber im Rahmen der Veranstaltung Veranstaltungstechnik, Ausstattungsgegenstände oder weiteres Material (z. B. Hüpfburg, Manegenteppich, Zelte) zur Verfügung stellen.
  2. Haftung des Auftraggebers
    Der Auftraggeber haftet ab Übernahme bis zur Rückgabe des Materials für Schäden, Verlust oder Diebstahl – unabhängig davon, ob diese durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, Teilnehmer oder Dritte verursacht wurden.
    Eine Haftung besteht auch bei unsachgemäßer Nutzung, unzureichender Sicherung der Mietgegenstände oder bei Schäden, die durch Witterungseinflüsse (z. B. Sturm, Hagel, Regen) entstehen und bei ordnungsgemäßer Sicherung vermeidbar gewesen wären.
  3. Beschädigung und Verlust
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, auftretende Schäden oder Verluste dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
    Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten trägt der Auftraggeber in voller Höhe, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht.
  4. Rückgabe
    Das Material ist nach Beendigung der Veranstaltung in ordnungsgemäßem, gereinigtem und vollständigem Zustand zurückzugeben.
    Bei starker Verschmutzung können Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.
  5. Versicherung
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, geliehene Gegenstände während der Mietdauer gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung angemessen zu sichern.
    Auf Wunsch kann der Auftraggeber nachweisen, dass für den Mietzeitraum eine geeignete Versicherung besteht.

§ 16 Werbematerial & Namensnennung

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, den Namen, das Logo oder andere Kennzeichen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Ankündigung, Bewerbung oder Berichterstattung über die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden, soweit dies im Rahmen der Vertragsdurchführung erforderlich ist oder im Interesse des Auftraggebers liegt.
  2. Der Auftraggeber darf den Namen, das Logo oder andere Kennzeichen des Veranstalters („Kulturzentrum Buratino“) nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters verwenden.
  3. Die Nutzung von Kennzeichen beider Parteien erfolgt stets unter Beachtung der geltenden Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrechte.

§ 17 Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 18 Salvatorische Klausel

Die ganze oder teilweise Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen nicht. Ungültige oder unwirksame Bestimmungen sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die ihrer rechtlichen oder wirtschaftlichen Bedeutung möglichst entsprechen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn diese AGB eine Lücke aufweisen.

§ 19 Änderung der AGB

  1. Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischer Anpassungen oder Erweiterung des Leistungsangebots.
  2. Änderungen gelten ausschließlich für zukünftige Verträge und werden auf der Website des Veranstalters unter https://kulturzentrum-buratino.de/agb in der jeweils aktuellen Fassung veröffentlicht.
  3. Für bereits geschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB, es sei denn, eine nachträgliche Änderung wurde ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.
  3. Vertragssprache ist Deutsch.